Ärzte und Apotheker sorgen gemeinsam flächendeckend und zu jeder Tages- und Nachtzeit für die bestmögliche Gesundheitsversorgung der Menschen am Land.
Ärzte sind seit 2019 nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Bereitschaftsdienste anzubieten, was eine Neuorganisation nötig machte. Außerhalb der regulären Ordinations-Öffnungszeiten wurde ein hausärztlicher Visitendienst auf freiwilliger Basis installiert: An Wochenenden und Feiertagen von 7.00h bis 18.00h und täglich von 18.00h bis 24.00h kann bei Bedarf ein Hausbesuch mit einem Anruf bei der 24-Stunden-Hotline 1450 durch das Rote Kreuz organisiert werden. Zusätzlich zu den Regelöffnungszeiten der Kassenordinationen stehen samstags, sonn- und feiertags zwei Ärzte pro Sprengel in ihren Ordinationen von 9.00h bis 12.00h zur Verfügung. Sie sind in dieser Zeit telefonisch NICHT erreichbar, Voranmeldung ist daher nicht möglich. Die restlichen Stunden werden von Rettung und Spitalsambulanzen abgedeckt. Welcher Arzt seine Ordination in Ihrer Nähe geöffnet hat, erfahren Sie im Internet unter www.ordinationen.st.
94,5% der österreichischen Bevölkerung erreichen eine öffentliche Apotheke innerhalb von 10 Minuten. Von den ca. 200 steirischen Apotheken stehen täglich etwa 50 der Bevölkerung rund um die Uhr für kleinere und größere Notfälle - auch wenn keine ärztliche Verschreibung vorliegt - zur Verfügung. Dieses gesetzlich verpflichtende Service kostet die steirischen Betriebe etwa 6 Mio. Euro jährlich, da die öffentliche Hand nicht dafür bezahlt. Welche Apotheke in Ihrer Nähe dienstbereit ist, erfahren Sie im Internet unter www.apotheker.or.at, sowie 24 Stunden täglich unter der Tel.nr. 1450, bei der Sie auch zu dienstbereiten Apotheken für telefonische Arzneimittelauskünfte verbunden werden.